Rechtsprechung
RG, 08.01.1937 - III 110/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann ein auf Grund von § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 entlassener Gemeindebeamter mit einer Dienstzeit von mindestens 10 Jahren Ruhegeld auch dann beanspruchen, wenn nach dem für ihn maßgeblichen Landesrecht zum Erwerb von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 153, 244
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54
"Erdöl"-Urteil
Das Reichsgericht hat die Landesgesetze, die auf diese Weise zustandegekommen waren, staatsrechtlich als Reichsgesetze, wenn auch mit begrenzter örtlicher Geltung angesehen (RGZ 152, 86; 153, 244 [247/248]; 167, 373 [378]). - BVerwG, 22.05.1957 - IV C 0246.56
Rechtsmittel
Ein auf Grund des Aufbaugesetzes ergangenes, als partielles Reichsrecht anzusehendes Landesgesetz war für den Bereich des bürgerlichen Rechtsstreits weder als "Reichsrecht" (RGZ 152, 86; 153, 244 [247/8], 167, 373 [378]) noch ist es jetzt als "Bundesrecht" (BGHZ 18 S. 128 [133/5]) revisionsfähig; die Revisionsfähigkeit ist dort nach § 549 ZPO vielmehr nur dann, gegeben, wenn Geltung in mehr als einem Oberlandesgerichtsbezirk hinzukommt. - BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54
Revisibilität von Landesrecht
Das Reichsgericht hat seine Auffassung wiederholt bestätigt (vgl. RGZ 153, 244 [247/248] und RGZ 167, 373 [378]). - BGH, 28.10.1955 - V ZR 19/55
Rechtsmittel
Die dort angeführten weiteren Entscheidungen RGZ 152, 86 [90] und 153, 244 [247/8] betreffen die schon oben angeführte Gesetzgebung nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934.